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Laut VDR-Geschäftsreiseanalyse gab es im Jahr 2024 über 117 Millionen Geschäftsreisen in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten von Geschäftsreisen – vom Kundentreffen bis zum Teamevent. Trotz Online-Meetings, steigen die Zahlen schnellen seit Jahren kontinuierlich an! Das heißt: Für viele Arbeitnehmende gehört es zum Alltag, für ihren Job stets auf Achse zu sein. Doch gilt eine Geschäftsreise als Arbeitszeit, oder nicht? Eine Frage, die es sowohl für Dienstreisende als auch für Unternehmer zu beantworten gilt.
Wie unterscheiden sich Arbeitsweg, Dienstgang und Dienstreise voneinander?
Den Begriff Dienstreise solltest du nicht mit dem Arbeitsweg oder dem Dienstgang verwechseln. So gilt der normale Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte grundsätzlich nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Diese Wegezeit auch häufig im Alltag das Pendeln genannt, bekommst du also nicht vergütet – selbst wenn du täglich zwei Stunden im Stau stehst.
Von einem Dienstgang ist die Rede, wenn du beispielsweise zu einem Kundengespräch in einen anderen Stadtteil fährst. Zwar verlässt du für wenige Stunden das Unternehmen, doch kehrst auch wieder zurück. Du bist also nicht mehr als einen Tag unterwegs. Ein Dienstgang gehört selbstverständlich zur Arbeitszeit.
Anders sieht es bei Dienstreisen aus. Laut dem Arbeitszeitgesetz gelten Dienstreisen oder Dienstfahrten nämlich auch als Arbeitszeit. Es gelten besondere Regeln, die für Arbeitnehmende durchaus vorteilhaft sein können. Auch das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Reisezeiten unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit zu werten sind.
Zu Dienstreisen zählen etwa Fahrten zu:
- Seminaren
- Beruflichen Veranstaltungen
- Kundenterminen an anderen Standorten
- Tagungen
- Messen
- Ausstellungen
Aber wo beginnt und endet die Dienstreise eigentlich? Die Dienstreise beginnt mit der Abfahrt vom Dienst- oder Wohnort. Wo genau diese stattfindet, vereinbart die verreisende Person mit dem Unternehmen. Die Dienstreise endet jedoch nicht zwangsläufig am Arbeitsplatz, sondern kann ebenfalls mit der Rückkehr zum Wohnort enden.
Hinweis: Zur Arbeitszeit zählt jede Minute, in die Mitarbeitende ohne Pause arbeiten. Zur Produktivität auf Geschäftsreisen zählt auch, wenn auf der Bahnfahrt die E-Mails gecheckt oder eine Präsentation vorbereitet werden – dies gilt also als Arbeitszeit. Allerdings nur, wenn die Führungskraft auf die Arbeitsleistung zurückgreifen möchte. Freiwillige Arbeit wird hingegen nicht als Arbeitszeit gewertet.
Zählen Dienstreisen tatsächlich zur Arbeitszeit?
An diesem Punkt gibt es unterschiedliche Regelungen, die wir dir im Nachfolgenden vorstellen möchten.
Wie sieht es bei einer Dienstreise während der regulären Arbeitszeit aus?
Besucht der oder die Arbeitnehmer*in während der regulären Arbeitszeit ein wichtiges Meeting und trifft sich dort mit Kunden, gilt dies als Arbeitszeit – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Dies gilt auch, wenn du beispielsweise auf der Fahrt keine Aufgaben erledigst.
Sprich: Reisezeit gleich Arbeitszeit. Unabhängig davon, ob du eine Präsentation vorbereitest oder einen persönlichen Podcast anhörst.
Gilt die An- und Abreise als Arbeitszeit bei einer Dienstreise?
Kurz und knapp: Es kommt drauf an! Erfolgt die Geschäftsreise während der regulären Arbeitszeit, gehört sie selbstverständlich zur Arbeitszeit. Selbst wenn sich der oder die Reisende während der Stunden erholt. Das Stichwort Zielsetzung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Hat die Führungskraft darum gebeten, gilt die gesamte Dienstreise beziehungsweise Fahrzeit als Arbeitszeit.
Allerdings darf das Unternehmen das Verkehrsmittel für die Dienstreise vorgeben. Entscheidest du dich für die Dienstreise beispielsweise für das eigene Auto oder einen Flug anstelle des vorgesehenen Zuges, gilt die Dienstreise nicht mehr als Arbeitszeit. Dasselbe gilt umgekehrt natürlich genauso.
Zählt eine Dienstreise an einem Sonntag auch als Arbeitszeit?
Gilt es als Arbeitszeit, wenn eine ein- oder mehrtägige Dienstreise mit einer Anreise am Sonntag stattfindet? Selbstverständlich! Es ist unabhängig davon, an welchem Wochentag die Dienstreise stattfindet. Das heißt: die genannten Regelungen bezüglich der Dienstreise und Arbeitszeit gelten auch bei Ab- oder Anreise am Sonntag oder an Feiertagen.
Aber ist die Reisezeit im Rahmen der Dienstreise auch Arbeitszeit, wenn sich die reisende Person erholen kann? Da sieht es hierbei tatsächlich anders aus. Kannst du dich beispielsweise bei der Fahrt ausruhen, gilt sie nicht als Arbeitszeit. Anders ist es hingegen, wenn das Unternehmen dich beauftragt, eine Präsentation für den Montag vorzubereiten. Dann gilt: Reisezeit gleich Arbeitszeit.
In diesem Fall gelten für die Dienstreise die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Genau genommen regelt diesen Punkt der Paragraf 11 des ArbZG. Hier steht geschrieben: Ein Unternehmen muss der arbeitnehmenden Personenfür jeden gearbeiteten Sonntag innerhalb von 2 Wochen einen Ruhetag gewähren. Dennoch gelten mindestens 15 Sonntage im Jahr als beschäftigungsfrei. Das heißt: Dir stehen beispielsweise mindestens 15 Sonntage im Jahr Freizeit zu.
Außerdem gibt es bei Dienstreisen an Sonn- oder Feiertagen einen Unterschied bei der Vergütung. Die Höhe kann nämlich je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung anders als der reguläre Stundenlohn ausfallen. Viele Unternehmen zahlen für solche Reisezeiten einen Prozentsatz des normalen Stundenlohns – häufig zwischen 50 und 100 %.
Wie sind auf Dienstreisen Arbeitszeit und Überstunden geregelt?
Eine Dienstreise wirbelt nicht nur den Arbeitsalltag, sondern auch die Arbeitszeit gehörig auf! Im Unternehmen geht (nahezu) alles strikt nach Zeitplan. Doch auf der Fahrt können etwa ein Zugausfall oder Stau einige Stunden an den Arbeitstag dranhängen. Die Konsequenz? Die Dienstreise kann gut und gerne teilweise eine Arbeitszeit von über 10 Stunden am Tag bedeuten.
An diesem Punkt müssen Unternehmen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auf Dienstreisen unbedingt das Arbeitszeitschutzgesetz beachten! Das Gesetz sieht eine maximale Arbeitszeit beziehungsweise Fahrzeit auf einer Dienstreise von 48 Stunden pro Woche vor. Doch wie heißt es so schön? Ausnahmen bestätigen die Regel. So dürfen Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend auf 60 Stunden pro Woche hochschrauben.
Dennoch sollten Arbeitnehmende auf Dienstreisen Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden nicht überschreiten. Außerdem muss das Unternehmen dir beispielsweise eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewähren. Vorher darfst du laut Gesetz nicht wieder vor dem Bildschirm des Notebooks sitzen und eine Präsentation vorbereiten. Auch bei mehrtägigen Dienstreisen sollten Frei- und Arbeitszeit ausgeglichen sein.
Tipp: Immer entspannt ankommen mit FREENOW
Eine Dienstreise steht an? Sie muss nicht immer in eine andere Stadt oder ins Ausland führen. Manchmal findet der Geschäftstermin nur ein paar Stadtteile entfernt statt. Gerade in Großstädten stellt sich dann die Frage: Wie kommst du oder dein Team am besten dorthin?
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