ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR BEREITSTELLUNG UND NUTZUNG VON FAHRTENVERMITTLUNGSSOFTWARE

Stand:  01. Mai 2025


1. Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgenden Definitionen:

1.1 “AGB-Software” oder auch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Intelligent Apps GmbH zur Bereitstellung und Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware;

„Provision“ bezeichnet die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung für die Vermittlung einzelner Fahrten über die Fahrtenvermittlungssoftware; 

“Kunde” bezeichnet die Partei (eine natürliche oder juristische Person), welche sich über die FREENOW-Plattform zur Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware registriert;

„Vertrauliche Informationen“ sind in Bezug auf eine Partei Informationen (in welcher Form auch immer übermittelt oder aufgezeichnet), die dieser Partei, ihren geschäftlichen Angelegenheiten oder Aktivitäten gehören oder sich auf diese beziehen, die nicht öffentlich zugänglich sind, und die: 

  • von dieser Partei als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet wurden; oder 

  • von dieser Partei gegenüber der anderen Partei (mündlich oder schriftlich) als vertraulich bezeichnet wurden; oder 

  • aufgrund seiner Art oder Beschaffenheit von einer vernünftigen Person in einer ähnlichen Position wie der Empfänger und unter ähnlichen Umständen als vertraulich behandelt würde,

Zu den vertraulichen Informationen der Parteien gehören unter anderem die Geschäftsinformationen und das geistige Eigentum der Parteien;;

„Datenschutzgesetz“ bezeichnet alle Gesetze und verbindlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO;

„Geschäftsinformationen“ bezeichnet Informationen, Dokumente, Berichte und/oder Kenntnisse einer Partei, unabhängig davon, ob sie als Geschäftsgeheimnis schutzfähig sind oder nicht, die der anderen Partei in ihrem Namen für die Zwecke dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden  und die einem Wettbewerber einen Vorteil verschaffen oder die eine Partei aus triftigen geschäftlichen Gründen als vertraulich bezeichnen möchte oder die, unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, das Geschäft, die Finanzen oder die Organisation dieser Partei, ihrer Lieferanten oder Kunden betreffen. Nur zur Veranschaulichung und nicht als Einschränkung: Informationen gelten auf den ersten Blick als vertraulich, wenn sie sich auf Geschäftsgeheimnisse, Forschung und Entwicklung, geistige Eigentumsrechte, Software (einschließlich Objekt- oder Quellcodes), Lieferanten und deren Produktions- und Lieferkapazitäten, Kunden und Einzelheiten zu deren jeweiligem Geschäft und Anforderungen oder vertrauliche Informationen Dritter, die einer Partei zur Verfügung gestellt werden, beziehen oder diese umfassen.

„FREENOW-Fahrer“ bezeichnet alle Taxifahrer, die ordnungsgemäß auf der FREENOW-Plattform registriert sind und von FREENOW vermittelte Fahrten übernehmen;

„Kunden-Fahrer“ bezeichnet alle Taxifahrer, die unter dem Account des Kunden registriert oder anderweitig mit dem Account des Kunden verbunden wurden, unabhängig davon, ob diese Fahrer beim Kunden angestellt oder unabhängige Auftragnehmer sind;

„Fahrer“ umfasst FREENOW-Fahrer und Kunden-Fahrer;

„FREENOW“ bezeichnet die Intelligent Apps GmbH;

“FREENOW-Netzwerk” bezeichnet alle Fahrer, die ordnungsgemäß auf der FREENOW-Plattform registriert sind;

„Dokumentation“ bezeichnet alle Unterlagen, Materialien oder Papiere im Zusammenhang mit der Fahrtenvermittlungssoftware (mit Ausnahme der Korrespondenz zwischen den Parteien), einschließlich Handbüchern, Benutzerhandbüchern, technischen Spezifikationen und ggf. Werbe-/Marketingmaterialien, die vom Kunden bereitgestellt oder vom Kunden zur Verwendung mit oder in Verbindung mit der Fahrtenvermittlungssoftware bereitgestellt werden, jeweils in der jeweils aktualisierten Fassung;

„FREENOW-AGB“ bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FREENOW (FREENOW Taxi Vermittlungsvertrag) für die gemeinsame Durchführung von Personenbeförderungen, die hier verfügbar sind (in der jeweils aktualisierten, geänderten oder ersetzten Fassung);

“FREENOW Fahrer-App” bezeichnet die von FREENOW angebotene mobile Anwendung für Fahrer; 

„FREENOW-Plattform“ bezeichnet die Technologieplattform von FREENOW, über die Vermittlungsleistungen und andere Angebote bereitgestellt werden, einschließlich mobiler Anwendungen für Fahrer und Fahrgäste, der Website www.free-now.com/de, die Web-Buchungsplattform des Kunden und andere Technologiedienstleistungen, die der Kunde von Zeit zu Zeit für diesen Zweck zur Verfügung stellt;

“FREENOW-Gruppe” meint alle mit der Intelligent Apps GmbH verbundenen Unternehmen;

„Rechte an geistigem Eigentum“ umfassen alle Patente, Handels- oder andere Marken, Designs, Topografierechte, Urheberrechte, Datenbankrechte oder andere Rechte in der Art der vorgenannten (oder die Anmeldung oder das Recht auf Anmeldung der vorgenannten) sowie  Handels- oder Geschäftsnamen, Erfindungen, Entdeckungen, Verbesserungen, Techniken, vertrauliche Verfahren oder Informationen oder Know-how, die jeweils irgendwo auf der Welt bestehen und jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen, nicht eingetragen oder nicht eintragungsfähig sind, sowie alle Lizenzen oder Nutzungsrechte an den vorgenannten und das volle Recht auf jeglichen Rechtsschutz in Bezug auf diese;

„Taxi-/Tourpreis“ der Endpreis, der auf dem Taxameter des Taxifahrers angezeigt wird. Zur Klarstellung: Der Endpreis schließt alle zusätzlichen Kosten oder Gebühren aus, die vom Passagier verursacht werden; und

“Zugangsdaten” sind der im Registrierungsprozess vom Kunden gewählte Benutzername sowie das Passwort;


2. Allgemeines

2.1 Auf Grundlage und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die Intelligent Apps GmbH dem Kunden für einen begrenzten Zeitraum das Recht zum Gebrauch seiner Fahrtenvermittlungssoftware.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in den AGB-Software enthaltenen Bedingungen einzuhalten. Eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen vom Kunden finden keine Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen FREENOW und dem Kunden, auch wenn FREENOW diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 

2.3 Änderungen  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden an die angegebene E-Mail-Adresse mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten angeboten.

2.3.1 Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde sie annimmst, ggf. im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

2.3.2 Das Schweigen gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

das Änderungsangebot von FREENOW erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (2) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

Der Kunde das Änderungsangebot von FREENOW nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

FREENOW wird dich im Änderungsangebot auf die Folgen deines Schweigens hinweisen.

2.3.3 Ausschluss der Zustimmungsfiktion

Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung 

bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder

bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder

bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von FREENOW verschieben würden. 

In diesen Fällen wird FREENOW die Zustimmung zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

2.3.4 Macht FREENOW von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird FREENOW den Kunden im Änderungsangebot besonders hinweisen.

2.4 Handlungen durch autorisierte Benutzer, einschließlich der Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Kunden zugrechnet. Der Kunde ermächtigt jeden autorisierten Benutzer, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Kunden zu akzeptieren.


3. Rechteeinräumung 

3.1 FREENOW gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz für den Zugriff über einen Browser und die Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine physische Überlassung der Fahrtenvermittlungssoftware an den Kunden erfolgt nicht. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die Fahrtenvermittlungssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, zB im Wege des Application Service Providing oder als Software-as-a-Service oder in sonstiger Weise die Rechte am geistigen Eigentum von FREENOW zu beeinträchtigen.

3.2 Die Fahrtenvermittlungssoftware darf nur durch Personen genutzt werden, die beim Kunden beschäftigt sind (unabhängig ob als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger). Die zulässige Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung der Fahrtenvermittlungssoftware durch den Kunden. Nutzt der Kunde die Fahrtenvermittlungssoftware in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Art der Personen) überschreitet, so wird er unverzüglich die überschreitende Nutzung einstellen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, den nicht autorisierten Zugriff auf die Fahrtenvermittlungssoftware oder deren Nutzung durch Personen, die keine autorisierten Benutzer sind, zu unterbinden und FREENOW unverzüglich benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware erhalten, die gegen diese Ziffer 3.3 verstößt.

3.4 Der Kunde ist hinsichtlich seiner Zugangsdaten verpflichtet,

  • sicherzustellen, dass jeder autorisierte Benutzer die Zugangsdaten sicher und vertraulich behandelt und

  • FREENOW unverzüglich über bekannte oder vermutete Sicherheitsverletzungen oder Verstöße gegen Verpflichtungen aus diesen AGB-Software zu benachrichtigen.

3.5 Es ist dem Kunden ferner untersagt,  (Teile der) Fahrtenvermittlungssoftware oder deren Quellcode in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium zu kopieren, zu ändern, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke zu erstellen, zu framen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen, es sein denn, dies ist dem Kunden nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet. 

3.6 Der Kunde stellt sicher und steht dafür ein, dass alle Personen, die beim Kunden beschäftigt sind (unabhängig ob als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger) und Zugriff auf die Fahrtenvermittlungssoftware erhalten, die Einschränkungen dieser Ziffer 3 einhalten.


4. Pflichten von FREENOW

4.1 FREENOW eröffnet dem Kunden über seine Webseite die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Fahrtenvermittlungssoftware über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten zu nutzen. Für den Log-In in den geschützten Bereich der Website muss sich der Kunde wie unter Ziffer 6. beschrieben registrieren und sich anschließend mit seinen Zugangsdaten einloggen. 

4.2 Die Beschaffenheit der Fahrtenvermittlungssoftware ergibt sich abschließend aus diesen AGB-Software sowie der Produktbeschreibung (https://www.free-now.com/de-en/taxi-partner-solutions/#blt0617bec8f6f16439). Die Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

4.3 Sonstige Leistungen, wie die Pflege, die Installation oder die Konfiguration der Vertragssoftware sowie Beratungen und Schulungen sind nicht Gegenstand dieser AGB-Software. 

4.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Funktionsfähigkeit der Fahrtenvermittlungssoftware. FREENOW ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. 

4.5 Darüber hinaus hat FREENOW das Recht, die mittels der Fahrtenvermittlungssoftware angebotenen Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen, auch ohne die Benutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig und für eine Dauer von drei Monaten nur allgemein über die FREENOW Homepage.


5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt vor Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware sicher,

  • dass er ordnungsgemäß auf der FREENOW-Plattform registriert ist (Ziffer 4.),

  • seine Registrierungsdaten jederzeit auf dem aktuellen Stand sind und

  • dass alle Kunden-Fahrer während der Laufzeit jederzeit über ein aktuelles Fahrerkonto auf der FREENOW-Plattform verfügen, den FREENOW-AGB zustimmen und sich bei der FREENOW-App anmelden. 

5.2 Soweit entsprechende Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien geschlossen werden, erklärt sich der Kunde bereit, die Provisionen in entsprechenden festgelegten Sachverhalten und der entsprechenden Höhe an FREENOW zu leisten. FREENOW wird die Provision grundsätzlich monatlich abrechnen.


6. Registrierungsprozess

6.1 Der Kunden kann sich auf der FREENOW-Plattform zur Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware registrieren. Zur Registrierung sind folgende Angaben des Kunden erforderlich:

  • Name des Kunden 

  • ggf. gesetzlicher Vertreter

  • Adresse

  • E-Mail Adresse

  • Telefonnummer

  • Steuernummer

6.2 Registriert sich der Kunde über die FREENOW-Plattform, so kommt ein Vertrag – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch die Auftragsbestätigung von FREENOW zustande (ausreichend auch per E-Mail). In allen anderen Fällen erfolgt der Abschluss des Vertrags spätestens durch Bereitstellung der Fahrtenvermittlungssoftware. 

6.3 Im Registrierungsprozess kann der Kunde entscheiden, ob er sich als Unternehmen oder als Agent registrieren möchte. Die Agent-Accounts können einem oder mehreren Kunden zugewiesen werden.


7. Weiterleitung von Fahrten an FREENOW-Netzwerk

7.1 Der Kunde ist berechtigt, innerhalb der Fahrtenvermittlungssoftware Anfragen für Fahrten von Passagieren, die ihn kontaktiert haben, an das FREENOW-Netzwerk weiterzuleiten. Die Auswahl, welche FREENOW-Fahrer die jeweilige Fahrt angeboten bekommen oder wahrnehmen, obliegt FREENOW.

7.2 Fahrten, die nach einer bestimmten Anzahl von Versuchen nicht an Kunden-Fahrer vermittelt werden können, werden automatisch an das FREENOW-Netzwerk weitergeleitet. Die Auswahl, welche FREENOW-Fahrer die jeweilige Fahrt angeboten bekommen oder wahrnehmen, obliegt FREENOW.

7.3 Soweit entsprechende Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien geschlossen werden, erklärt sich FREENOW bereit, Provisionen in entsprechenden festgelegten Sachverhalten und der entsprechenden Höhe an den Kunden zu leisten.


8. Kostenübernahme durch Kunden

8.1 Dem Kunden steht bei jeder Weiterleitung von Anfragen an das FREENOW-Netzwerk die Möglichkeit zu, den Taxi-/Tourpreis anstatt des Passagiers zu übernehmen.

8.2  FREENOW wird dem Kunden übernommene Taxi/Tourpreise monatlich auflisten und die dafür angefallenden Kosten beim Kunden einziehen. Zur Begleichung der Kosten erteilt der Kunde FREENOW ein SEPA-Lastschriftmandat. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, zahlt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.


9. Weitere Services von FREENOW

9.1 FREENOW ist berechtigt, dem Kunden weitere Features (wie Call-Center Dienste oder Automatisierungstools) anzubieten. Die vertraglichen Bedingungen dieser Features, insbesondere Preis und Laufzeit, sind nicht in diesen AGB-Software enthalten, sondern in zusätzlichen Vereinbarungen.

9.2 Unbeschadet bleiben die weiteren Bedingungen dieser AGB-Software bestehen.


10. Übersichtserstellung  für Fahrten

FREENOW bietet den Kunden die Möglichkeit einer automatisierten Übersichtserstellung (Tour-Overview)  für die über die Fahrtenvermittlungssoftware vermittelten Fahrten an. Für die Richtigkeit der Übersicht  ist allein der Kunde verantwortlich. 


11. Laufzeit / Kündigung

11.1 Der Vertrag beginnt mit der Bestätigung durch FREENOWoder spätestens mit der Bereitstellung der Software  und läuft für ein Jahr. Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch Kündigung spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Zur Kündigung genügt die Textform (zB E-Mail).

11.2 Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen geltendes Recht oder der begründete Verdacht eines solchen  Verstoßes beispielsweise aufgrund der Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Bewertungsgrundlagen. 


12. Haftung 

12.1 FREENOW haftet nach den gesetzlichen Bestimmmungen (i) für Schäden, die von FREENOW, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, (ii) für von FREENOW, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, (iii) arglistig verschwiegene Mängel, (iv) in Fällen gesetzlich zwingender Haftung, wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie (v) für Schäden, die durch den Verstoß gegen eine von FREENOW gegebene Garantie entstanden sind. 

12.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet FREENOW nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlichen Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.. Die Ersatzpflicht von FREENOW ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 In allen übrigen, nicht von Ziffer 12.1 und 12.2 erfassten Fällen ist die Haftung von FREENOW ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um zwingende, nicht abdingbare Haftungsregelungen. Insbesondere übernimmt FREENOW keine Haftung für etwaige Schäden aus Mängeln, sofern FREENOW nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, die im Rahmen der Fahrtenvermittlung durch die Fahrtenvermittlungssoftware entstanden sind.

12.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von FREENOW (§ 536a BGB) auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel wird ausgeschlossen, sofern FREENOW nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

12.5 Diese Ziffer 12 lässt die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt.

12.6 Die in dieser Ziffer 12 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden FREENOW gesetzlich zu vertreten hat, auch zu ihren Gunsten.


13. Geheimhaltung / Datenschutz

13.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen, Geschäftsinformationen und Dokumentationen. Solche Informationen werden die Parteien ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.

13.2 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen, Geschäftsinformationen und Dokumentationen durch eine der Parteien an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

13.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer 13.1 besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information nachweislich:

  • ohne Zutun des Kunden allgemein bekannt ist oder wird oder

  • dem Kunden bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder

  • von dem Kunden ohne Zutun von FREENOW und ohne Verwertung anderer durch den vertraglichen Kontakt erlangter Informationen oder Kenntnisse entwickelt wird oder 

  • aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden muss.

13.4 Der Kunde und FREENOW sind für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Passagieren im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch FREENOW gemeinsam verantwortlich. Die Verteilung der Rechte und Pflichten im Rahmen der gemeinsame Verantwortlichkeit wird in Anlage 1 näher beschrieben. Der Kunde wird sicherstellen, dass seine Kunden-Fahrer die Möglichkeit haben, die Datenschutzhinweise von FREENOW für Fahrer (https://www.free-now.com/de/driver-privacy-policies/) zur Kenntnis zu nehmen.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von FREENOW.

14.2 FREENOW ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Unternehmen der FREENOW-Gruppe zu übertragen.

14.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Software-AGB (einschließlich dieser Ziffer 14.3) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

14.4 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FREENOW in Hamburg, Deutschland. FREENOW ist jedoch auch berechtigt, Klage am  allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt..

14.5 Die Software-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des internationalen Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

Anlage 1: Joint Controller Agreement

Anbieter:

Intelligent Apps GmbH (FREENOW)

Neumühlen 19 

22763 Hamburg

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Hamburg 

Registernummer: HRB 110377  

Anlage 1

Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung 

("Gemeinsame Verantwortliche")

Art. 26 DS-GVO

 

Präambel

Sollten zwei oder mehr für die Verarbeitung Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegen, führt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die "gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen" (im Folgenden die „Partei“ oder gemeinsam die „Parteien“) ein. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien für die Einhaltung der Verpflichtungen aus der DS-GVO auf transparente Weise festzulegen. Außerdem muss die Vereinbarung die jeweiligen Rollen und Beziehungen der Parteien gegenüber den betroffenen Personen angemessen widerspiegeln.

 

1 Gegenstand der Datenverarbeitung

1.1 Die Parteien erheben, verarbeiten und/oder nutzen gemeinsam die personenbezogenen Daten der Fahrgäste, deren mithilfe der Fahrtenvermittlungssoftware von FREENOW Taxifahrten vermittelt werden.

1.2 Der Gegenstand der gemeinsamen Verarbeitung und damit der Zweck, die Art und der Umfang der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten ergibt sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag in Form der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die zur Bereitstellung und Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware und ist in Anhang 1.1 näher beschrieben.

1.3 Nachträgliche Änderungen der Verantwortungszuweisung (Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung) sind zu dokumentieren.

1.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt auf Grundlage der folgenden Rechtsgrundlagen gemäß Art. 6 DSGVO:

  • Art. 6 (1) lit. b DSGVO (Vertragserfüllung):Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, soweit sie für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Beförderungsvertrags mit den betroffenen Fahrgästen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung von Buchungsdaten an die beteiligten Fahrer (Kunde oder FREENOW-Fahrer) sowie die technische Abwicklung der Fahrtvermittlung über die Plattform von FREENOW.

  • Art. 6 (1) lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse):Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung in Einzelfällen auf Basis berechtigter Interessen der gemeinsam Verantwortlichen, z. B. zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, zur Optimierung der Vermittlungsprozesse oder zur Missbrauchsvermeidung. In diesen Fällen erfolgt eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

  • Art. 6 (1) lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung):Soweit gesetzliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung, Offenlegung oder Dokumentation bestehen (z. B. handels- und steuerrechtliche Vorschriften), erfolgt die Datenverarbeitung zur Erfüllung dieser Pflichten.

Die Parteien stellen sicher, dass die jeweiligen Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung auch in ihren Datenschutzhinweisen gegenüber den betroffenen Personen ordnungsgemäß benannt werden.

 

2 Dauer der Datenverarbeitung

Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des von den Parteien geschlossenen Vertrages.

 

3 Verwaltung der Rechte der betroffenen Personen

3.1 In diesem Abschnitt bezeichnet der Begriff "Rechte" alle Rechte, die den betroffenen Personen durch die DS-GVO gewährt werden, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und gegebenenfalls Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf der Einwilligung.

3.2 Im Einklang mit der DS-GVO kann eine betroffene Person ihre Rechte gegenüber jeder Partei oder gegenüber beiden Parteien geltend machen.

3.3 Ungeachtet dessen kommen die Parteien überein, dass:

-der Kunde zum ersten und wichtigsten Ansprechpartner für alle Anfragen von betroffenen Personen in Bezug auf den Schutz der Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) und andere Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung der betroffenen Personen zu machen, solange die Verarbeitung im Zusammenhang mit der Fahrtenvermittlungssoftware von FREENOW steht. 

-FREENOW, die relevanten technischen Aspekte zu verwalten, um sicherzustellen, dass der Kunde in der Lage ist, die von der DS-GVO vorgeschriebenen Bedingungen und Fristen einzuhalten.

 

3.4 Um eine korrekte Verwaltung der Anfragen zu ermöglichen, verpflichtet sich FREENOW dazu:

-alle direkt eingegangenen Ersuchen oder Anfragen unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten

-gegebenenfalls alle Informationen über den Teil der gemeinsamen Verarbeitung, für den sie zuständig ist, zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen für die Weiterverfolgung und Bearbeitung des Antrags einer betroffenen Person erforderlich sind;

-sicherstellen, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.

 

4 Internationale Übermittlung von personenbezogenen Daten

Jede internationale Übermittlung personenbezogener Daten unter dieser Vereinbarung durch eine der Parteien muss mit der DS-GVO übereinstimmen und auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien wie Standardvertragsklauseln erfolgen, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden.

 

5 Informationspflicht über die Datenverarbeitung

5.1 Der Kunde stellt, mit Unterstützung von FREENOW, den betroffenen Personen die nach der DS-GVO erforderlichen Informationen gemäß Art. 13 (1), (2) DS-GVO im Interesse einer transparenten Verarbeitung zur Verfügung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die betroffenen Personen (Fahrgäste) ordnungsgemäß informiert werden.

5.2 Die Parteien stellen der betroffenen Person den wesentlichen Inhalt dieser Vereinbarung gemäß Art. 26 (2) DS-GVO zur Verfügung.

 

6 Management von Datenschutzverletzungen  

6.1 Die Parteien verpflichten sich, interne Verfahren festzulegen und umzusetzen, die für den Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der DS-GVO erforderlich sind.

6.2 Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien, einander unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren, die sich ganz oder teilweise auf die gemeinsame Verarbeitung auswirkt, und zusammenzuarbeiten, wenn eine Meldung an die Aufsichtsbehörde und/oder gegebenenfalls an die betroffenen Personen erforderlich ist.

 

7 Zusammenarbeit bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen

7.1 Die Parteien verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um festzustellen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die gemeinsame Verarbeitung erforderlich ist, und diese Folgenabschätzung gegebenenfalls gemeinsam unter der Leitung der in Abschnitt 9 benannten Beauftragten durchzuführen.

7.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für die Durchführung der Folgenabschätzung.

 

8 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden

8.1 Die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen unterrichten sich gegenseitig über alle Ersuchen, Anfragen, Folgemaßnahmen und ähnliche Maßnahmen, die von der Aufsichtsbehörde oder einer anderen Behörde in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung getroffen werden.

8.2 Des Weiteren unterstützen sich die Parteien gegenseitig bei der Beantwortung und Erfüllung aller Ersuchen oder Anfragen, die von der Aufsichtsbehörde oder einer anderen Behörde kommen und sich ganz oder teilweise auf die gemeinsame Verarbeitung beziehen.

 

9 Beauftragte für den Schutz personenbezogener Daten

9.1 Jede Partei verpflichtet sich, einen Beauftragten für den Schutz personenbezogener Daten zu benennen, der über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung zu gewährleisten und die Anfragen der anderen Partei zu beantworten.  Dieser Beauftragte ist die bevorzugte Kontaktstelle der anderen Partei. 

FREENOW: privacy@free-now.com

Der Beauftragte des Kunden ist über die E-Mail-Adresse erreichbar, die der Kunde in der Registrierung auf der FREENOW-Plattform angegeben hat.

9.2 Wechselt eine Partei ihren Beauftragten, so verpflichtet sie sich, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und den notwendigen Übergang zwischen dem neuen Beauftragten und seinem Vorgänger zu gewährleisten. 

 

10 Gegenseitige, nicht teilbare Verpflichtungen nach der DS-GVO

10.1 Jede Partei ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wobei der Stand der Technik, die Kosten der Durchführung und die Art, der Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Systeme langfristig zu gewährleisten. Die Schaffung eines angemessenen Sicherheitsniveaus liegt in der Verantwortung jeder Partei. Spezifische technische und organisatorische Maßnahmen werden in Anhang 2 zu diesem Vertrag vereinbart und sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung enthalten.

 

10.2 Die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein. Alle Personen, die im Namen der Parteien handeln und Zugang zu personenbezogenen Daten der betroffenen Personen haben, sind auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit zu verpflichten. 

 

10.3 Jede Partei führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, für die sie verantwortlich ist (Art. 30 DS-GVO).

 

10.4 Die Parteien dieser Vereinbarung sind jeweils allein für die Einhaltung der in den Bestimmungen der DSGVO und anderer Datenschutzbestimmungen festgelegten Pflichten verantwortlich. Dies gilt für die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Verpflichtungen und andere formale DS-GVO-Bestimmungen (z. B. Benennung eines Datenschutzbeauftragten [Art. 37 DS-GVO]).

 

11 Unterauftragsverhältnisse

11.1 Die Einschaltung von Unterauftragnehmern, die personenbezogene Daten im Auftrag der Parteien verarbeiten, ist (auf beiden Seiten) nur nach vorheriger Unterrichtung der anderen Partei zulässig. Die andere Partei kann innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der oben genannten Vorabinformation widersprechen. Alle vertraglichen Vereinbarungen mit Unterauftragnehmern und die Durchführung des Vertragsverhältnisses müssen so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen der DS-GVO und gegebenenfalls anderen Datenschutzbestimmungen entsprechen. 

11.2 Im Falle der Vergabe von Unteraufträgen werden den Parteien vom Unterauftragnehmer Kontroll- und Einsichtsrechte nach Maßgabe dieser Vereinbarung eingeräumt. Die Parteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass jeder ihrer Datenverarbeiter die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Verpflichtungen einhält, insbesondere indem sie dieselben Verpflichtungen ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen und/oder ein regelmäßiges Audit durchführen oder durchführen lassen, um die Einhaltung der Verpflichtungen durch diese Datenverarbeiter zu überprüfen.

11.3 Jede Partei bleibt gegenüber der anderen Partei in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des/der Datenverarbeiter(s) haftbar. 

 

12 Prüfungsrechte

Die Parteien haben das Recht, die Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgesetzten Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrages überlassenen personenbezogenen Daten in Abstimmung mit der anderen Partei zu kontrollieren oder durch im Einzelfall zu benennende Auditoren durchführen zu lassen. Jede Partei hat das Recht, sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung im Geschäftsbetrieb der anderen Partei im Sinne dieser Vereinbarung durch stichprobenartige Kontrollen zu überzeugen, die in der Regel rechtzeitig anzukündigen sind.

 

13 Haftung 

Jede Partei haftet allein für die ordnungsgemäße Durchführung des Teils der gemeinsamen Verarbeitung, der in ihre Zuständigkeit fällt. Entscheidet ein Gericht, die Aufsichtsbehörde oder eine andere Behörde, dass die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen gesamtschuldnerisch haften, so teilen die Parteien innerhalb eines (1) Monats nach dieser Entscheidung ihre jeweilige Haftung in Form von Prozentsätzen und/oder Beträgen auf.  

 

14Informationspflichten und Textformerfordernis 

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile - einschließlich etwaiger Zusicherungen einer Partei oder der Parteien - bedürfen einer Vereinbarung in Textform und eines ausdrücklichen Hinweises, dass diese Bedingungen geändert oder ergänzt werden sollen. 

 

14.2 Es gilt das unmittelbar und zwingend anwendbare Recht der Europäischen Union sowie das deutsche Recht.

 

15Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

15.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die in ihren Wirkungen dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bezweckt haben. Die vorgenannten Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Liste der Anhänge:

Anhang 1.1: Hauptmerkmale der gemeinsamen Verarbeitung

Anhang 1.2: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der gemeinsamen Verarbeitung

 

 

 

 

Anhang 1.1:  Hauptmerkmale der gemeinsamen Verarbeitung

Thema: 

Die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten die personenbezogenen Daten von Fahrgästen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Fahrtenvermittlungssoftware von FREENOW. 

Art und Zweck der gemeinsamen Verarbeitung einschließlich der Kategorien personenbezogener Daten:

Die Parteien erklären, dass sie über die Verpflichtungen bei der Anwendung der DS-GVO, die für sie in ihrer Eigenschaft, als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche gilt, vollständig und umfassend informiert sind. Als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche haben die Parteien gemeinsam vereinbart, ihre jeweiligen Verpflichtungen und Haftungen im Hinblick auf die folgende gemeinsame Verarbeitung, deren Zwecke und Mittel jeweils sind, in transparenter Weise zuzuweisen:

FREENOW verwaltet alle technischen Aspekte der Fahrtenvermittlungssoftware und mit allen Fragen im Zusammenhang mit der eigentlichen Buchung und Weiterleitung an Kunden-Fahrer.

Der Kunde befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der eigentlichen Buchung und Weiterleitung an Kunden-Fahrer.

 

     Datenverarbeitung im Detail:

 

Zweck der Verarbeitung

Kategorien von personenbezogenen Daten

Verantwortlicher Joint Controller

Weiterleitung der Daten der Fahrgäste an Kunden-Fahrer

Daten wie: vollständiger Name, Telefonnummer, Zeitpunkt der Buchung, Abholadresse des Fahrgastes, Zieladresse des Fahrgastes

Kunde

Weiterleitung der Daten der Fahrgäste an FREENOW-Fahrer

Daten wie: vollständiger Name, Telefonnummer, Zeitpunkt der Buchung, Abholadresse des Fahrgastes, Zieladresse des Fahrgastes

FREENOW

 

 

 

 

Anhang 1.2: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Artikel. 32 DS-GVO

a)Technische und organisatorische Maßnahmen von FREENOW 

 

1.FREENOW verhindert, dass Unbefugte physisch auf Datenverarbeitungssysteme zugreifen können, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt werden (physische Zugangskontrolle).

 

  1. FREENOW soll verhindern, dass Unbefugte Datenverarbeitungssysteme nutzen können (Systemzugangskontrolle).

 

  1. FREENOW stellt sicher, dass die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems befugten Personen nur auf die personenbezogenen Daten zugreifen können, zu deren Zugriff sie befugt sind, und dass personenbezogene Daten während der Verarbeitung oder Nutzung oder nach ihrer Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Datenzugriffskontrolle).

 

  1. FREENOW stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass es möglich ist, zu überprüfen und festzustellen, an welche Stelle personenbezogene Daten unter Verwendung von Datenübertragungseinrichtungen übertragen werden sollen (Datenübertragungskontrolle).

 

  1. FREENOW stellt sicher, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt wurden (Eingabekontrolle).

 

  1. FREENOW organisiert die Verarbeitung so, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur in Übereinstimmung mit den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle).

 

  1. FREENOW schützt personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust (Verfügbarkeitskontrolle).

 

  1. FREENOW stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die für verschiedene Zwecke oder von verschiedenen Kunden erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden können (Trennungskontrolle).

 

Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

1.         Physische Zugangskontrolle

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

(Bitte ankreuzen)

x          Sicherheitsschlösser

x          Türen bei Abwesenheit verschlossen

x          Sicherung der Fenster

x          Ausweisung von Sicherheitszonen

x          System zur Kontrolle des physischen Zugangs

O         Codesperre

x          Eingangs- und Ausgangsprotokollierung

O         Regeln für den physischen Zugang von Außenstehenden

O         Empfang, Pförtner

O         Überwachungseinrichtungen (Alarmanlage, Videoüberwachung usw.)

 

2.         Systemzugangskontrolle

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

O         Sicherung von Tastaturen

x          Identifikation / Passwortvergabe

x          Begrenzung der Fehlversuche

x          Protokollierung

O         Systemverwalterrechte / Systemverwalterprotokollierung

x          Dunkelschaltung des Bildschirms, einschließlich des Passwortschutzes, bei Inaktivität

x          Firewall

x          hochmoderner Antiviren-Schutz

x          modernste Verschlüsselungsmethoden

 

3.         Kontrolle des Datenzugriffs

FREENOW hat folgende Maßnahmen zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Berechtigungskonzepts und der Datenzugriffsrechte sowie zu deren Überwachung und Protokollierung ergriffen:

x          Genehmigungskonzept, einschließlich differenzierter Genehmigungen

x          Datenzugriffsprotokolle

x          Identifizierung, einschließlich Authentifizierung

x          modernste Verschlüsselungsmethoden

O         Aufbewahrung von Datenträgern in abschließbaren Schränken (Datensafes)

 

4.         Kontrolle der Datenübertragung

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

O         Identifikationskennzeichnung der Datenträger

O         modernste Verschlüsselung von Daten auf Datenträgern und/oder bei der elektronischen Übertragung

O         Bestandsliste und Bestandskontrolle der Datenträger

O         Bezeichnung der Personen, die befugt sind, Datenträger einzureichen und/oder Daten elektronisch zu übermitteln

O         Verwendung einer elektronischen Signatur

O         Bezeichnung des Kreises der Datenempfänger

O         Regeln für die Beförderung von Datenträgern

x          Einrichtung eines virtuellen privaten Netzes (VPN)

O         kryptografische Verschlüsselung der übermittelten Daten

O         Fernwartungskonzept

O         Protokollierung der Weitergabe und Auswertung von Protokollen

 

5.         Eingabekontrolle

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

O         Logging-Systeme und Log-Auswertungssysteme über alle Systemaktivitäten; Speicherung der Logs durch FREENOW für einen definierten Zeitraum in Übereinstimmung mit den Datenschutzanforderungen

 

6.         Auftragskontrolle

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

O         Schriftliche Fixierung der Richtlinie

 

7.         Verfügbarkeitskontrolle

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

x          Sicherungsverfahren (Festlegung des Zyklus, des Mediums, der Aufbewahrungszeit und des Aufbewahrungsortes)

O         Spiegelung von Festplatten

O         Unterbrechungsfreie Versorgung mit elektrischer Energie

O         Bereitschaft für den Betrieb

O         Notfallkonzept

X          Feuermelder

X          Feuerschutztüren

O         Feuerlöschanlage

O         Modernster Anti-Virus-Schutz

x          Firewall

O         Intrusion Detection System (IDS)

O         zusätzliche Sicherungskopien, einschließlich der Aufbewahrung an besonders geschützten Orten 

Ausführlichere Beschreibung / weitere Maßnahmen:

Wir arbeiten mit einem Cloud-Anbieter zusammen und speichern die Daten nicht lokal.

 

8.         Kontrolle der Abtrennung

FREENOW hat die folgenden Maßnahmen ergriffen:

O         physische oder logische Trennung

x          Trennung von Test- und Live-Daten

 

b)Technische und organisatorische Maßnahmen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, FREENOW innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Vertrages seine technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO nachzureichen.