Geschäftsreisen

Aug 1, 2025
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Jeden Tag vom Wohnort zum Arbeitsplatz – mit dem Auto, der Bahn oder dem E-Scooter. Wer regelmäßig pendelt, weiß, dass der Arbeitsweg nicht nur Zeit kostet, sondern auch Geld. Die gute Nachricht? Ein Teil davon lässt sich steuerlich wieder reinholen – mit der Pendlerpauschale.

Aber wie funktioniert das eigentlich genau? Wie viele Kilometer zählen? Wie viel gibt es zurück? Und lohnt sich das wirklich für dich?

Was ist eine Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale – auch Entfernungspauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt – ist eine steuerliche Entlastung für alle, die zur Arbeit pendeln. Wenn du regelmäßig zu deinem Arbeitsplatz fährst, kannst du für diese einen festen Betrag pro Kilometer als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.

Das gilt unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß unterwegs bist. Wichtig ist nur: Die Pendelfahrt muss beruflich bedingt sein – also der direkte Weg zwischen Wohnung und der sogenannten ersten Tätigkeitsstätte.

Damit sollen die Aufwendungen für den Arbeitsweg steuerlich anerkannt werden. Du bekommst zwar kein Geld direkt ausgezahlt, sparst aber am Ende mit der Entfernungspauschale Steuern. Und das kann sich lohnen.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Grundsätzlich gilt: Alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer*innen, die regelmäßig zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pendeln, haben Anspruch auf die Pendlerpauschale. Es ist dabei egal, ob du angestellt, geringfügig beschäftigt oder selbstständig bist. Entscheidend ist nur, dass du tatsächlich arbeitstäglich zur Arbeit fährst.

Einzige Bedingung: Du musst die Strecke selbst zahlen, also keine vollständige Erstattung vom Unternehmen erhalten. In dem Fall könnte nämlich stattdessen der Fahrtkostenzuschuss greifen.

Ab dem wievielten Kilometer gibt es die Pendlerpauschale?

Die Frage, ab wann man die Pendlerpauschale bekommt, musst du dir gar nicht stellen. Denn die Pendlerpauschale kannst du ab dem ersten Entfernungskilometer zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte geltend machen. Entscheidend ist dabei die einfache Wegstrecke – also nur der Hinweg zur Arbeit. Die Rückfahrt wird nicht berücksichtigt.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für längere Arbeitswege eine gestaffelte Regelung. Die aktuelle Pendlerpauschale entspricht den folgenden Daten: 

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

 

Beispiel:

Du pendelst täglich 30 Kilometer einfache Stecke zur Arbeit. Dann kannst du pro Arbeitstag folgende Beträge ansetzen: 

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 €
  • 10 km × 0,38 € = 3,80 €
  • Gesamt: 9,80 € pro Tag

Diese gestaffelte Regelung soll vor allem Menschen mit weiter entferntem Arbeitsplatz entlasten. Politisch wird derzeit diskutiert: Ab wann gilt die erhöhte Pendlerpauschale? Die Anhebung der Pendlerpauschale ist derzeit Teil des Koalitionsvertrags. Ab 2026 könnte es also schon ab dem ersten Kilometer die vollen 0,38 € geben.

Wie viel wird von der Pendlerpauschale ausgezahlt?

Die Pendlerpauschale wird nicht direkt ausgezahlt, sondern senkt deine Steuerlast. Du bekommst das Geld also über die Steuererklärung zurück. Je nach Einkommen und Steuersatz fällt der tatsächliche Erstattungsbetrag unterschiedlich aus. Die Pendlerpauschale senkt die Lohnsteuer in deiner monatlichen Lohnabrechnung nur, wenn du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst.

Pendlerpauschale berechnen – so geht’s

Du willst wissen, wie viel du durch die Pendlerpauschale sparen kannst? Dann hilft dir eine einfache Rechnung weiter. Wichtig ist, dass du deine Entfernungskilometer, die Anzahl der Arbeitstage und die gültigen Pauschalbeträge kennst.

 

Entfernungskilometer × Pauschale × Arbeitstage = Summe der Werbungskosten

 

Ein Beispiel, um die Entfernungspauschale zu berechnen:

Du fährst an 220 Arbeitstagen im Jahr zur Arbeit. Die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 30 km.

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 €
  • 10 km × 0,38 € = 3,80 €
  • Gesamtbetrag pro Tag: 9,80 €
  • 9,80 € × 220 Tage = 2.156,00 € Werbungskosten

Entfernungskilometer ≠ tatsächliche Strecke

Bei der Berechnung der Pendlerpauschale zählen Entfernungskilometer, nicht die tatsächliche Fahrstrecke. Es zählt auch nicht die Pendelzeit. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darf nur dann angegeben werden, wenn sie nachweislich verkehrsgünstiger ist, etwa wegen weniger Ampeln oder Staus.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung angeben

Damit du von der Pauschale profitieren kannst, musst du sie in deiner Steuererklärung berücksichtigen. Die Pendlerpauschale trägst du im Antragsformular Anlage N unter dem Punkt Werbungskosten ein. Das Ausrechnen der Pendlerpauschale ist mit der oben gezeigten Formel schnell erledigt.

 

Du musst keine Belege wie Tankquittungen oder Tickets einreichen. Die Pauschale gilt, wie es der Name bereits verrät, pauschal, also ohne Einzelnachweis. Nur wenn du eine längere Strecke als die kürzeste Verbindung angibst, musst du das plausibel erklären.

 

Du fragst dich vielleicht: Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale und die Angabe bei der Steuer wirklich? Ganz einfach: Sobald deine jährlichen Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen, bringt dir die Entfernungspauschale einen echten Steuervorteil. Die 1.230 € verrechnet das Finanzamt nämlich sowieso. Erst wenn deine Pendlerpauschale darüber liegen würde, hast du eine zusätzliche Entlastung bei den Steuern.


Gibt es ein Maximum bei der Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € pro Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt immer dann, wenn du für deinen Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad, E-Scooter oder andere nicht motorisierte Alternativen nutzt.

Ausnahme: Wenn du mit deinem eigenen Fahrzeug oder einem dir vom Arbeitgeber überlassenen Wagen zur Arbeit pendelst, kannst du auch mehr als 4.500 € pro Jahr geltend machen – vorausgesetzt, du kannst den Arbeitsweg und die Anzahl der Arbeitstage nachvollziehbar dokumentieren.

Clever pendeln, clever sparen – mit digitaler Unterstützung

Du willst mit der Pendlerpauschale nicht nur Steuern sparen, sondern auch Zeit und Nerven? Dann lohnt sich ein smarter Blick auf digitale Tools, mit denen du deine Arbeitswege einfach dokumentieren und Fahrtkosten effizient verwalten kannst.

Wenn für dich und deine Mitarbeitenden in deinem Unternehmen neben dem Pendeln auch Geschäftsfahrten eine Rolle spielen, hilft dir FREENOW dabei. So hast du alle Aspekte rund um Mobilität – von der Kostenabrechnung bis zu den Reiserichtlinien – in einem Tool vereint.

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