- Das Wichtigste in Kürze
- Freenow definiert den Zweck der Kurtaxe
- Systematik: Kurtaxe, City Tax und Bettensteuer
- Freenow analysiert die Zahlungspflicht für Geschäftsreisende
- Reisekosten und effiziente Abrechnung mit Freenow
- Freenow Optimierung: Was bei der Kurtaxe zu beachten ist
- Fazit: Die Ausnahme gilt nicht mehr überall!
- Wie Freenow Geschäftsreisende unterstützt
- FAQ
Freenow by Lyft bietet Unternehmen automatisierte Mobilitätslösungen an, um die steuerliche Komplexität und den Abrechnungsaufwand bei Geschäftsreisen, einschließlich anfallender Kurtaxen und City Taxes, effizient zu bewältigen.
Das Wichtigste in Kürze
City Tax Pflicht: Seit 2024 erheben Metropolen wie Berlin die Übernachtungssteuer ausnahmslos auch für Geschäftsreisende.
5 % Abgabensatz: In Städten wie Berlin wird die Steuer prozentual auf den Netto-Übernachtungspreis berechnet, was die Reisekosten direkt erhöht.
Admin-Effizienz: Digitale Lösungen von Freenow reduzieren den Zeitaufwand in der Buchhaltung um bis zu 30 %, indem sie Mobilitätsdaten zentralisieren.
Beweislast: Geschäftsreisende müssen oft explizite Befreiungsformulare vorlegen, sofern die Kommune noch Ausnahmen für beruflich bedingte Aufenthalte vorsieht.
Betriebsausgaben: Kurtaxen sind bei beruflicher Veranlassung voll als Betriebsausgaben abzugsfähig, erfordern jedoch eine saubere Belegführung.
Die sogenannte Kurtaxe, auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Tourismusabgabe genannt, wird in vielen deutschen Städten und Gemeinden auf Übernachtungen erhoben. Doch was passiert, wenn du beruflich unterwegs bist? Für Geschäftsreisende gelten oft besondere Regelungen oder Ausnahmen, die nicht einheitlich sind – und genau hier wird es kompliziert. Erfahre, was die Bettensteuer für Geschäftsreisende ist, ob dein Unternehmen sie zahlen muss und wie du im Vorfeld deine Reise effizient planen kannst.
Freenow definiert den Zweck der Kurtaxe
Ob im Kurort am Strand oder in der Großstadt – die Kurtaxe hilft Gemeinden dabei, touristische Angebote und Infrastruktur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Es ist eine kommunale Abgabe, die meist in touristisch attraktiven Regionen auf Übernachtungen von Gästen erhoben wird. Viele deutsche Städte und Gemeinden verwenden diese Abgabe, um Kosten wie Strandreinigung, Wanderwege, Kurparks, Bäder, Naturschutz, Landschaftspflege, Veranstaltungen oder Informationszentren mitzufinanzieren. Somit trägt dieser Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.
Die Höhe der Kurtaxe legen die Kommunen eigenständig fest, basierend auf den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer. Deshalb variiert sie je nach Region erheblich. In Deutschland reichen die Abgaben von wenigen Cent bis zu über 5 Euro pro Übernachtung und Person. Die Übernachtungsabgabe kann entweder als fester Betrag pro Nacht oder prozentual auf den Übernachtungspreis berechnet werden. Laut dem Bundesverwaltungsgericht ist die Besteuerung beruflicher Übernachtungen rechtmäßig, was den Weg für flächendeckende Abgaben ebnete.
Systematik: Kurtaxe, City Tax und Bettensteuer
Die „Kurtaxe“ ist vor allem in klassischen Kurorten wie Bad Reichenhall oder Oberstdorf üblich. In touristischen Großstädten spricht man dagegen häufig von einer „City Tax“, wie etwa in Amsterdam oder Rom. Auch Begriffe wie „Bettensteuer“, „Beherbergungsabgabe“ oder „Tourismusabgabe“ sind geläufig.
Merkmal | Kurtaxe | Bettensteuer / City Tax / Kulturförderabgabe |
Zweck | Zweckgebunden (z. B. für Strandpflege, Kurkonzerte) | Allgemeine Einnahmequelle für die Stadt |
Geltungsbereich | Nur für private Urlaubsgäste in Kurorten | Gilt in vielen Großstädten – auch für Geschäftsreisende |
Befreiung | Geschäftsreisende meist befreit | Seit 2022 nicht mehr zwingend ausgenommen |
Rechtsgrundlage | Kommunalabgabengesetz (KAG) | Kommunale Satzungen / Gewerbesteuerrecht |
Hinweis: Die Begriffe „City Tax“, „Kulturförderabgabe“, „Tourismusabgabe“ oder „Übernachtungssteuer“ sind rechtlich unterschiedlich geregelt – trotz ähnlicher Wirkung. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet und ist zweckgebunden. Die Bettensteuer wird häufig im Hotelpreis inkludiert und kann auch Geschäftsreisende betreffen. Ein Beispiel ist die „Kultur- und Tourismustaxe Hamburg“, die gezielt zur Förderung kultureller Angebote in der Hansestadt eingeführt wurde.
Freenow analysiert die Zahlungspflicht für Geschäftsreisende
In vielen Städten stellt sich genau diese Frage: Sind auch Geschäftsreisende von der Kurtaxe oder City Tax betroffen? Die Antwort ist nicht einheitlich, denn ob Sie zahlen müssen, hängt vom jeweiligen Ort und dessen Regelung ab. In der Regel zahlt jeder Gast, der in einem Kur- oder Ostseeheilbad, in einer Ferienwohnung, einem Hotel oder einer Pension übernachtet, direkt bei der Unterkunft oder über die Buchung. Die Kurabgabe ist jedoch manchmal bereits im Übernachtungspreis inbegriffen.
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit. Es gibt teilweise aber auch Ausnahmen für Jugendliche in der Ausbildung und Schwerbehinderte.
Befreiung von der Kurtaxe bei Geschäftsreisen
In vielen Fällen sind Geschäftsreisen nach wie vor befreit, da die Abgabe ursprünglich auf private Aufenthalte abzielte. Ob es Ausnahmen für beruflich veranlasste Übernachtungen gibt, hängt jedoch von den jeweiligen kommunalen Regelungen ab. Gemäß derNeuregelung in Berlin im April 2024 wird die Steuer dort nun auch bei Dienstreisen erhoben. In Köln, Hamburg oder München wird die Steuer ebenfalls bei Dienstreisen fällig. Unternehmen sollten bei der Unterkunft auf jeden Fall explizit angeben, dass es sich um eine Dienstreise handelt, um nach Möglichkeit eine Befreiung zu erhalten.
Reisekosten und effiziente Abrechnung mit Freenow
Da die Kurtaxe meist von den Gästen direkt an das Hotel oder die Unterkunft gezahlt wird, ist es wichtig, sie bei der Reisekostenabrechnung korrekt zu erfassen. Ob die Kurtaxe als erstattungsfähige Ausgabe gilt, hängt von den jeweiligen Unternehmensrichtlinien und der steuerlichen Behandlung ab. Im Normalfall kann die Kurtaxe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sieht keine automatische Erstattung vor, doch in der Praxis übernehmen fast alle Firmen diese Kosten, um den "Admin Fatigue" der Mitarbeiter zu minimieren.
Ist die Kurtaxe bei Geschäftsreisen erstattbar?
In der Regel übernehmen Unternehmen die Kurtaxe, sofern sie im Rahmen der Dienstreise entstanden ist. Auch wenn die Rückerstattung der Kurtaxe für Unternehmen eine zusätzliche Ausgabe bedeutet, spricht vieles dafür, diese Kosten zu übernehmen, insbesondere um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auf Dienstreisen zu stärken.
Freenow Optimierung: Was bei der Kurtaxe zu beachten ist
Bei Geschäftsreisen solltest du prüfen, ob dein Unternehmen die Kosten übernimmt und ob die Kurtaxe bereits im Übernachtungspreis enthalten ist. Informiere dich über mögliche Befreiungsregelungen und kommunale Besonderheiten. Vergiss nicht, Quittungen für deine Reisekostenabrechnung aufzubewahren.
Wie Unternehmen die Kurtaxe handhaben können
Für Unternehmen kann die Kurtaxe eine organisatorische Herausforderung darstellen – besonders bei häufigen Dienstreisen. Das Unternehmen sollte in seinen Reiserichtlinien nicht nur klar festlegen, wie ein Dienstreiseantrag gestellt wird, sondern auch alle Details zur Kurtaxe genau regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Hierbei ist die Implementierung von Freenow for Business entscheidend, um den Fokus auf Kernaufgaben zu lenken, statt Zeit mit der manuellen Prüfung von Kleinstbeträgen zu verschwenden.
Praktische Tipps für die Buchhaltung
Eine transparente Dokumentation und die Vorlage entsprechender Belege erleichtern die korrekte Abrechnung. Viele Städte bieten spezielle Formulare an, mit denen Geschäftsreisende eine Befreiung von der Kurtaxe beantragen können. Unternehmen sollten diese Vorlagen nutzen und Geschäftspartner oder das Hotel entsprechend informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Fazit: Die Ausnahme gilt nicht mehr überall!
Heute dürfen Kommunen auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern – und viele tun das inzwischen. Über 50 Städte und Kommunen in Deutschland erheben bereits eine Bettensteuer – Tendenz steigend. Eine Befreiung ist zwar oft möglich, aber keineswegs garantiert. Bei Hotelbuchungen sollte stets angegeben werden, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt.
Wie Freenow Geschäftsreisende unterstützt
Geschäftsreisen bringen häufig mehr Aufwand mit sich, als man zunächst denkt – besonders wenn zusätzliche Abgaben wie die Bettensteuer anfallen. Auch die Mobilität vor Ort kommt oft für Mitarbeitende und Buchhaltung gleichermaßen überraschend: Wie kommen Angestellte stressfrei vom Hotel zur Konferenz oder zum nächsten Termin?
Genau hier unterstützt Freenow for Business. Zwar können wir die Kurtaxe nicht aufheben, aber wir sorgen dafür, dass deine Mitarbeitenden vor Ort jederzeit mobil sind – planbar, effizient und ganz ohne Mehraufwand für die Buchhaltung. Mit einem Taxi für Unternehmen lassen sich Fahrten digital buchen, zentral verwalten und bequem abrechnen – ohne Papierbelege oder manuelle Spesenprozesse. Zudem fördern wir nachhaltige Mobilität durch den Einsatz von E-Fahrzeugen, was Unternehmen hilft, ihre ESG-Ziele zu erreichen. So wird Mobilität kein Unsicherheitsfaktor mehr, sondern ein zuverlässiger Bestandteil der Dienstreise.
Möchten Sie Ihre Taxi-Abrechnung vereinfachen und Zeit in der Buchhaltung sparen? Entdecken Sie die Vorteile von Freenow für Geschäftsreisen.
FAQ
Q: Was ist die Kurtaxe für Geschäftsreisende?
A: Die Kurtaxe, auch Bettensteuer oder City Tax genannt, ist eine kommunale Abgabe auf Übernachtungen. Während Geschäftsreisende früher oft befreit waren, erheben viele Städte wie Berlin oder Hamburg diese Steuer mittlerweile auch für berufliche Aufenthalte.
Q: Wie können Unternehmen den Abrechnungsaufwand bei der Kurtaxe minimieren?
A: Unternehmen sollten klare Reiserichtlinien definieren und digitale Lösungen nutzen, die Belege zentral erfassen. Freenow unterstützt dies durch die Integration von Mobilitätsdaten, was die manuelle Abstimmung von Reisekosten deutlich reduziert.
Q: Müssen Selbstständige die Kurtaxe zahlen?
A: Ja, sofern die jeweilige kommunale Satzung keine explizite Ausnahme für beruflich Veranlasste sieht. In Großstädten ist die Abgabe meist pauschal im Hotelpreis enthalten.
Q: Ist die Kurtaxe als Betriebsausgabe absetzbar?
A: Ja, sofern die Reise beruflich veranlasst ist, kann die Kurtaxe als Teil der Übernachtungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür ist ein ordnungsgemäßer Beleg des Beherbergungsbetriebs notwendig.
Q: Welche Städte in Deutschland haben die höchste City Tax?
A: Städte wie Berlin (5 % des Netto-Übernachtungspreises) und Hamburg gehören zu den Kommunen mit signifikanten Abgaben, die direkt die Reisekostenbudgets von Unternehmen beeinflussen.


