Geschäftsreisen

Aug 5, 2025
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Die sogenannte Kurtaxe, auch Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Tourismusabgabe genannt, wird in vielen deutschen Städten und Gemeinden auf Übernachtungen erhoben.

Doch was passiert, wenn du beruflich unterwegs bist? Für Geschäftsreisende gelten oft besondere Regelungen oder Ausnahmen, die nicht einheitlich sind – und genau hier wird es kompliziert.

Erfahre, was die Bettensteuer für Geschäftsreisende ist, ob dein Unternehmen sie zahlen muss und wie du im Vorfeld deine Reise effizient planen kannst.

Was ist die Kurtaxe?

Ob im Kurort am Strand oder in der Großstadt – die Kurtaxe hilft Gemeinden dabei, touristische Angebote und Infrastruktur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Was genau steckt hinter dieser Abgabe?

Definition und Zweck der Kurtaxe

Es ist eine kommunale Abgabe, die meist in touristisch attraktiven Regionen auf Übernachtungen von Gästen erhoben wird.

Viele deutsche Städte und Gemeinden verwenden diese Abgabe, um Kosten wie Strandreinigung, Wanderwege, Kurparks, Bäder, Naturschutz, Landschaftspflege, Veranstaltungen oder Informationszentren mitzufinanzieren. Somit trägt dieser Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.

Die Höhe der Kurtaxe legen die Kommunen eigenständig fest, basierend auf den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen (KAG) der Bundesländer. Deshalb variiert sie je nach Region erheblich.

In Deutschland reichen die Abgaben von wenigen Cent bis zu über 5 Euro pro Übernachtung und Person. Die Übernachtungsabgabe kann entweder als fester Betrag pro Nacht oder prozentual auf den Übernachtungspreis berechnet werden. Wichtige Kriterien zur Bestimmung der Höhe sind Freizeitangebote, Naturschutz, Infrastruktur und Kultur.

Unterschied: Kurtaxe, City Tax und Bettensteuer

Die „Kurtaxe“ ist vor allem in klassischen Kurorten wie Bad Reichenhall oder Oberstdorf üblich.

In touristischen Großstädten spricht man dagegen häufig von einer „City Tax“, wie etwa in Amsterdam oder Rom. Auch Begriffe wie „Bettensteuer“, „Beherbergungsabgabe“ oder „Tourismusabgabe“ sind ebenso geläufig.

MerkmalKurtaxeBettensteuer / City Tax / Kulturförderabgabe
ZweckZweckgebunden (z. B. für Strandpflege, Kurkonzerte)Allgemeine Einnahmequelle für die Stadt
GeltungsbereichNur für private Urlaubsgäste in Kur- und ErholungsortenGilt in vielen Großstädten – zunehmend auch für Geschäftsreisende
BefreiungGeschäftsreisende in der Regel befreitSeit 2022 nicht mehr zwingend ausgenommen
RechtsgrundlageKommunalabgabengesetz (KAG)Kommunale Satzungen / Gewerbesteuerrecht

Hinweis: 

Die Begriffe „City Tax“, „Kulturförderabgabe“, „Tourismusabgabe“ oder „Übernachtungssteuer“ sind rechtlich unterschiedlich geregelt – trotz ähnlicher Wirkung.

Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet und ist zweckgebunden. Die Bettensteuer wird häufig im Hotelpreis inkludiert und kann auch Geschäftsreisende betreffen. Ein Beispiel ist die „Kultur- und Tourismustaxe Hamburg“, die gezielt zur Förderung kultureller Angebote in der Hansestadt eingeführt wurde.

Müssen Geschäftsreisende Kurtaxe bzw. Bettensteuer zahlen?

In vielen Städten stellt sich genau diese Frage: Sind auch Geschäftsreisende von der Kurtaxe oder City Tax betroffen? Die Antwort ist nicht einheitlich, denn ob Sie zahlen müssen, hängt vom jeweiligen Ort und dessen Regelung ab.

Befreiung von der Kurtaxe bei Geschäftsreisen

In vielen Fällen sind Geschäftsreisen befreit, da der Zweck der Abgabe auf private Aufenthalte abzielt. Manche Städte sehen weiterhin Ausnahmen für beruflich bedingte Übernachtungen vor – aber das ist kommunal geregelt. In Köln, Berlin, Hamburg oder München z. B. wird die Steuer auch bei Dienstreisen erhoben.

Doch das ist nicht immer der Fall: Die Kulturförderabgabe in Köln wird beispielsweise auch bei geschäftlichen Übernachtungen erhoben. Auch die City Tax in Berlin, die besonders hoch ist, gilt seit 2024 für alle, inklusive Geschäftsreisende.

Unternehmen sollten bei der Unterkunft auf jeden Fall explizit angeben, dass es sich um eine Dienstreise handelt, um nach Möglichkeit eine Befreiung zu erhalten.

Auswirkungen auf Reisekosten und Abrechnung

Da die Kurtaxe meist von den Gästen direkt an das Hotel oder die Unterkunft gezahlt wird, ist es wichtig, sie bei der Reisekostenabrechnung korrekt zu erfassen.

Ob die Kurtaxe als erstattungsfähige Ausgabe gilt, hängt vom jeweiligen Unternehmensrichtlinien und der steuerlichen Behandlung ab. Im Normalfall kann die Kurtaxe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sieht keine automatische Erstattung vor.

Trotzdem übernehmen viele Unternehmen die Steuer als Teil der Reisekosten – aus Gründen der Mitarbeitermotivation, Fairness und Rechtssicherheit.

Ist die Kurtaxe bei Geschäftsreisen erstattbar?

In der Regel übernehmen Unternehmen die Kurtaxe, sofern sie im Rahmen der Dienstreise entstanden ist. Allerdings sieht das Bundesreisekostengesetz keine Verpflichtung für die Erstattung dieser Kosten vor.

Auch wenn die Rückerstattung der Kurtaxe für Unternehmen eine zusätzliche Ausgabe bedeutet, spricht vieles dafür, diese Kosten zu übernehmen, insbesondere um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auf Dienstreisen zu stärken.

Wie können Unternehmen die Kurtaxe handhaben?

Für Unternehmen kann die Kurtaxe eine organisatorische Herausforderung darstellen – besonders bei häufigen Dienstreisen.

Das Unternehmen sollte in seinen Reiserichtlinien nicht nur klar festlegen, wie ein Dienstreiseantrag gestellt wird, sondern auch alle Details zur Kurtaxe genau regeln, um Missverständnisse zu vermeiden.

Des Weiteren sind folgende Ratschläge hilfreich:

Praktische Tipps für die Buchhaltung

Eine transparente Dokumentation und die Vorlage entsprechender Belege erleichtern die korrekte Abrechnung.

Vorlage zur Befreiung richtig einsetzen

Viele Städte bieten spezielle Formulare an, mit denen Geschäftsreisende eine Befreiung von der Kurtaxe beantragen können. Unternehmen sollten diese Vorlagen nutzen und Geschäftspartner oder das Hotel entsprechend informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Fazit: Die Ausnahme gilt nicht mehr überall!

Heute dürfen Kommunen auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuern – und viele tun das inzwischen. Über 50 Städte und Kommunen in Deutschland erheben bereits eine Bettensteuer – Tendenz steigend.

Befreiung möglich – aber nicht garantiert

Manche Städte sehen weiterhin Ausnahmen für beruflich bedingte Übernachtungen vor – aber das ist kommunal geregelt. In Köln, Berlin, Hamburg oder München z. B. wird die Steuer auch bei Dienstreisen erhoben.

Tipp: Bei Hotelbuchungen stets angeben, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt – und ggf. das passende Befreiungsformular nutzen (sofern noch möglich).

Wie FREENOW Geschäftsreisende unterstützt

Geschäftsreisen bringen häufig mehr Aufwand mit sich, als man zunächst denkt – besonders wenn zusätzliche Abgaben wie die Bettensteuer anfallen. Auch die Mobilität vor Ort kommt oft für Mitarbeitende und Buchhaltung gleichermaßen überraschend: Wie kommen Angestellte stressfrei vom Hotel zur Konferenz oder zum nächsten Termin?

Genau hier unterstützt FREENOW for Business. Zwar können wir die Kurtaxe nicht aufheben, aber wir sorgen dafür, dass deine Mitarbeitenden vor Ort jederzeit mobil sind – planbar, effizient und ganz ohne Mehraufwand für die Buchhaltung. Fahrten lassen sich digital buchen, zentral verwalten und bequem abrechnen – ohne Papierbelege oder manuelle Spesenprozesse.

So wird Mobilität kein Unsicherheitsfaktor mehr, sondern ein zuverlässiger Bestandteil der Dienstreise – für reibungslose Abläufe, pünktliche Ankünfte und volle Kontrolle über die Mobilitätskosten.

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