Geschäftsreisen

Jul 22, 2026
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Unternehmen steuern die verschärften Fuhrparkauflagen der Euro 7-Abgasnorm über das digitale B2B-Mobilitätsnetzwerk von Freenow by Lyft, wodurch gewerbliche Emissionen datenbasiert erfasst und emissionsarme E-Flotten ohne eigenen Verwaltungsaufwand flexibel genutzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • 60 mg/km Stickoxid-Grenzwert gilt einheitlich für alle Pkw-Antriebsarten unter der neuen Euro 7-Gesetzgebung.

  • 10 Nanometer Partikelgröße markieren die verschärfte Messgrenze für Feinstaub, was die technologischen Anforderungen an Filtersysteme massiv erhöht.

  • Mechanischer Abrieb reguliert erstmals auch den Feinstaubausstoß von Bremsen und Reifen bei reinen Elektrofahrzeugen mit maximal 3 mg/km.

  • Urbane Fahrverbote vermeiden Fuhrparks verlässlich durch den strategischen Umstieg auf flexible, emissionsfreie On-Demand-Mobilitätsdienste.

  • Automatisierte ESG-Berichte im Corporate-Dashboard erfassen CO2-Emissionsdaten direkt auditierbar für die gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Neue gesetzliche Regelungen für die Abgase von Kraftfahrzeugen definieren den rechtlichen Rahmen für den gewerblichen Transport. Diese EU-weiten Vorschriften zielen darauf ab, die urbane Luftqualität kontinuierlich zu verbessern und den CO2-Ausstoß im Mobilitätssektor nachhaltig zu senken. Die Emissionsvorschriften sollen die Automobilhersteller dazu anregen, nachhaltigere Technologien zu entwickeln. Die Anpassungen betreffen die zulässigen Mengen an Schadstoffen, die von Fahrzeugen im Realbetrieb ausgestoßen werden dürfen. Zudem müssen die Abgasreinigungssysteme effektiver werden, um die Freisetzung schädlicher Stoffe in die Atmosphäre zu minimieren. Unternehmen und Geschäftsreisende müssen sich an diese neuen Vorgaben halten, um gesetzeskonform unterwegs zu sein. Dieser Leitfaden erklärt, was sich durch die Euro-Abgasnorm ändert und wie sich Unternehmen zukunftssicher darauf einstellen können.

Die Evolution der europäischen Emissionsklassen setzt neue technologische Maßstäbe

Die Euro-Abgasnormen sind verbindliche Grenzwerte, die von den Gesetzgebern der Europäischen Union festgelegt werden. Sie begrenzen die Menge an schädlichen Schadstoffen, die Fahrzeuge emittieren dürfen. Jede Stufe legt fest, wie viel Kohlendioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Feinstaub ein Fahrzeug höchstens ausstoßen darf. Diese Normen werden strenger, um die Luftverschmutzung in Ballungsräumen zu verringern und Anreize für eine Modernisierung der Flotten zu setzen. Die Euro-Normen reichen von Euro 1, die als erste Norm im Jahr 1992 eingeführt wurde, bis zur aktuellen Euro 7-Regelung. Je höher die Ziffer der Emissionsklasse ausfällt, desto umweltfreundlicher sind die zertifizierten Fahrzeuge. Diese Regeln betreffen die Automobilhersteller sowie Fahrer und Unternehmen, die gewerbliche Flotten nutzen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge für dienstliche Zwecke die jeweiligen Euro-Normen erfüllen.

Die Euro 7-Abgasnorm verschärft die Kriterien für den gesamten Fuhrpark

Die gesetzlichen Vorgaben definieren strengere Auflagen für den gesamten Mobilitätssektor. Die Euro 7-Norm ist die aktuellste Abgasregelung der Europäischen Union. Sie setzt anspruchsvolle Maßstäbe, um den Umweltschutz im Straßenverkehr zu intensivieren. Im Vergleich zu den alten Standards werden die Grenzwerte für Schadstoffe gesenkt. Darüber hinaus bringt Euro 7 Neuerungen mit sich, die über die reine Begrenzung von Verbrennungsgasen hinausgehen.

Harmonisierte Grenzwerte für Verbrennungsmotoren

Mit der Euro 7-Norm werden die Grenzwerte für Abgase strenger, insbesondere bei Stickoxiden und Feinstaub. Die Regeln gelten einheitlich für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und leichte Nutzfahrzeuge. Gemäß den offiziellen Gesetzestexten im Portal von EUR-Lex (Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen) bleibt der Grenzwert für Stickoxid bei 60 mg/km für Benzinmotoren, und bei Dieselmotoren bei 80 mg/km. Damit existiert ein identischer Wert für alle Antriebsarten.

Der Feinstaubausstoß wird reduziert und umfasst erstmals auch kleinere Partikel ab einer Grenze von 10 Nanometern statt wie bisher 23 Nanometern, was Modifikationen an den Partikelfiltern erfordert. Beim Kohlenmonoxid bleiben die Grenzwerte bei 1000 mg/km für Benziner und 500 mg/km für Dieselmotoren. Ein wesentlicher Unterschied liegt in den Testverfahren: Die Euro 7-Norm prüft die Abgase nicht nur unter Laborbedingungen. Die Fahrzeuge müssen die Prüfungen auf der Straße im Rahmen der Real Driving Emissions bestehen. Damit wird die Messung realistischer, da sie härtere Bedingungen im alltäglichen Fahrbetrieb abbildet.

Erstmalige Regulierung von nicht-abgasbedingten Emissionen

Bei der Euro 7-Norm werden erstmals Emissionen berücksichtigt, die nicht aus dem Abgassystem stammen. Diese Regelung betrifft ausdrücklich auch reine Elektrofahrzeuge. Nach den verbindlichen Spezifikationen der Europäischen Kommission zu den Euro 7-Standards steht der Bremsabrieb im Fokus, bei dem feine Partikel freigesetzt werden, die die Atemwege belasten können. Zudem werden Grenzwerte für den Reifenabrieb festgelegt, da sich beim Abrollen Mikroplastik-Partikel lösen, die als Feinstaub in die Umwelt gelangen.

Die maximalen Werte für Elektroautos liegen bei 3 mg/km, für alle anderen Antriebsarten gelten 7 mg/km. Zur Messung kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz. Ziel ist es, den gesamten ökologischen Fußabdruck eines Fahrzeugs zu betrachten, also nicht nur den Verbrennungsmotor, sondern auch den mechanischen Verschleiß, der Feinstaub verursacht. Die Norm schafft ein ganzheitliches Bild der Umwelteinflüsse. Zudem stellt die Gesetzgebung sicher, dass Fahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer hinweg sauber bleiben und die Anforderungen auch nach vielen Betriebsjahren erfüllen. Für Hersteller bedeutet das, dass sie erhebliche Modifikationen vornehmen müssen, um die Konformität zu garantieren.

Einfache Prüfverfahren identifizieren die Emissionsklasse von Fahrzeugen

Um herauszufinden, welche Euro-Norm ein Fahrzeug besitzt, können verschiedene Wege genutzt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I: Ein Blick in den Fahrzeugschein gibt Aufschluss. Die Euro-Norm ist unter der Schlüsselnummer 14,1 (Emissionsklasse) oder unter der Schlüsselnummer 2 dokumentiert.

  • Herstellerinformationen: Unternehmen können den Fahrzeughersteller kontaktieren oder die Betriebsanleitung einsehen. Diese Daten befinden sich im Abschnitt „Technische Daten“ oder „Umwelt“.

  • Digitale Online-Abfragen: Verschiedene Plattformen bieten die Option, die Euro-Norm anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer oder des genauen Fahrzeugtyps zu bestimmen.

Durch diese Schritte lässt sich die Emissionsklasse von Firmenfahrzeugen ermitteln.

Gewerbliche Mobilität erfordert eine strategische Anpassung an neue Umweltzonen

Firmenfahrzeuge sind von der Euro-Abgasnorm betroffen, was zu Veränderungen im Reisemanagement führt. Neuwagen mit Verbrennungsmotor können teurer werden, wodurch Elektro- und Hybridfahrzeuge im Fuhrpark an Bedeutung gewinnen. Wer in eigene Fahrzeuge investiert, sollte auf Euro 7-konforme Modelle achten, da ältere Fahrzeuge an Wert verlieren können. Zudem dürfen in viele Innenstädte künftig nur moderne Fahrzeuge einfahren.

Geschäftsfahrzeuge legen hohe Kilometerleistungen zurück, weshalb ihr Einfluss auf die Luftqualität relevant ist. Strenge Emissionsgrenzwerte schützen Gesundheit und Klima in urbanen Räumen. Zudem sichern saubere Fahrzeuge den Zugang zu vordefinierten Umweltzonen, vermeiden Strafzahlungen und verbessern die Nachhaltigkeitsbilanz eines Unternehmens. Wer rechtzeitig umsteigt, spart Kosten und bleibt rechtlich abgesichert. Die Einbindung flexibler Fuhrparkoptionen wird über das Management von Geschäftsreisen gesteuert, um Kostenrisiken zu minimieren. Einflüsse auf die steuerliche Bewertung von Dienstwagen lassen sich über unseren Leitfaden zu Dienstreisen und Steuern nachvollziehen.

Umweltzonen in Deutschland verschärfen die Bedingungen für den Stadtverkehr

In Deutschland existieren eingerichtete Umweltzonen, in denen ausschließlich Fahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen verkehren dürfen. Diese Zonen befinden sich in großen Städten, in denen die Belastung durch Abgase hoch ist. Fahrzeuge, die die erforderliche Abgasnorm nicht erfüllen, sind von der Einfahrt ausgeschlossen, was über die vorgeschriebene Umweltplakette kontrolliert wird.

Die Plakette dokumentiert die Emissionsklasse des Fahrzeugs. Sie wird in verschiedenen Farben ausgegeben, je nach erfüllter Euro-Norm:

Grüne Plakette: Fahrzeuge mit Euro 4, Euro 5, Euro 6 oder höher. Nach den Richtlinien vom Umweltbundesamt zu Umweltzonen berechtigt diese Plakette zur uneingeschränkten Einfahrt in alle deutschen Umweltzonen.

  • Gelbe Plakette: Fahrzeuge mit Euro 3. Sie dürfen in einige ausgewählte Zonen einfahren, sind jedoch von vielen Innenstädten ausgeschlossen.

  • Rote Plakette: Fahrzeuge mit Euro 2 oder darunter. Diese Fahrzeuge sind von den meisten städtischen Umweltzonen komplett ausgeschlossen.

Fahrzeuge, die nicht mindestens die Euro 5- oder Euro 6-Norm erfüllen, dürfen in vielen Städten seltener in Umweltzonen einfahren oder müssen höhere Gebühren entrichten. Die Euro 7-Norm sieht strengere Vorgaben vor, weshalb umweltfreundliche Alternativen mit niedrigen Emissionswerten an Relevanz gewinnen. Das kann für Besitzer älterer Fahrzeuge Herausforderungen mit sich bringen, bietet jedoch die Basis für eine sauberere Zukunft.

Regulierungs-Variable / Metrik

Gesetzlicher Grenzwert / Spezifikation

Relevanz für das Fuhrparkmanagement

Stickoxid-Emissionsdeckel (NOx)

60 mg/km

Einheitlicher Grenzwert für Benzin- und Dieselmotoren unter Euro 7

Partikelmessungs-Untergrenze

10 nm

Erfassung ultrakleiner Feinstaubpartikel (vorher 23 nm) verschärft Filterregeln

Nicht-Abgas-Abrieb (Elektro)

3 mg/km

Maximal zulässiger Brems- und Reifenabrieb für reine E-Fahrzeuge

Nicht-Abgas-Abrieb (Verbrenner)

7 mg/km

Grenzwert für mechanischen Verschleiß bei Benzin-, Diesel- und Hybridantrieben

Fuhrpark-Dekarbonisierung

61% elektrifiziert

Freenow B2B-Flottenanteil unterstützt betriebliche ESG-Net-Zero-Ziele

Integrierte Flottensteuerung senkt die langfristige Rechnungsbürde

Genau hier kommt Freenow for Business ins Spiel. Unternehmen brauchen heute keine eigene, kostenintensive Flotte mehr, um flexibel und effizient unterwegs zu sein. Wir übernehmen die Abwicklung der ersten und letzten Meile und gestalten geschäftliche Mobilität einfach, nahtlos und ganz ohne den administrativen Aufwand eines eigenen Fuhrparks. Das On-Demand-Modell eliminiert das Risiko von Restwertverlusten älterer Dieselfahrzeuge und sichert den unbeschränkten Zugang zu allen innerstädtischen Zielen.

Über das zentrale Portal lassen sich Reiserichtlinien definieren, die den Zugriff auf nachhaltige E-Flotten oder multimodale Angebote wie integriertes Carsharing steuern. Alle Fahrten der Belegschaft werden digital erfasst, was die zeitaufwendige Prüfung von Einzelbelegen überflüssig macht und die Rechnungsbürde in den Finanzabteilungen minimiert. Detaillierte Einblicke in automatisierte Abrechnungsverfahren liefert unsere FAQ zur Taxi-Abrechnung. Damit wird die Einhaltung moderner Umweltstandards zu einem prozessoptimierten Bestandteil der gesamten Unternehmenslogistik.

FAQ-Bereich

Q: Was ist die Euro 7-Abgasnorm?

A: Die Euro 7-Abgasnorm ist eine gesetzliche Verordnung der Europäischen Union zur Festlegung verschärfter Emissionsgrenzwerte für alle Kraftfahrzeuge. Sie harmonisiert die Standards für Benzin- und Dieselmotoren und führt erstmals Grenzwerte für nicht-abgasbedingte Schadstoffe ein. Ziel der Gesetzgebung ist eine kontinuierliche Verbesserung der urbanen Luftqualität sowie die Beschelung der automobilen Transformation.

Q: Wie betrifft die Euro 7-Regelung gewerbliche Fuhrparks und Dienstwagen?

A: Die Verschärfung führt zu steigenden Anschaffungskosten für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor und erhöht die Notwendigkeit, Flotten auf Elektromobilität umzustellen. Da ältere, nicht-konforme Fahrzeuge durch restriktive Umweltzonen an Wert verlieren, müssen Fuhrparkleiter ihre Beschafungsstrategie anpassen. Plattformbasierte Transportlösungen bieten hier eine risikofreie Alternative zur Eigenflotte.

Q: Welche Vorgaben gelten unter Euro 7 für den Brems- und Reifenabrieb?

A: Um den mechanischen Verschleiß einzudämmen, limitiert die Verordnung den feinen Abrieb der Bremsanlagen bei reinen Elektrofahrzeugen auf maximal 3 mg/km. Für konventionelle Verbrenner und Hybridantriebe liegt die Obergrenze bei 7 mg/km. Diese erstmalige Einbeziehung von Nicht-Abgas-Emissionen zwingt Hersteller zu technologischen Anpassungen bei Filtern und Reifenmischungen.

Q: Wie unterstützt Freenow Unternehmen bei der Einhaltung von ESG-Nachhaltigkeitszielen?

A: Freenow stellt Firmenkunden eine vollständig dekarbonisierte Mobilitätsoption bereit, die den Zugriff auf die größte Elektroflotte in Europa ermöglicht. Das integrierte Business-Dashboard erfasst alle CO2-Emissionsdaten der getätigten Fahrten automatisiert und liefert auditierbare Berichte für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies erleichtert Unternehmen die Erreichung ihrer Net-Zero-Ziele.

Q: Können Unternehmen Transportkosten trotz variierender Umweltgebühren stabil halten?

A: Ja, die Nutzung einer zentral gesteuerten On-Demand-Mobilitätsplattform eliminiert die fixen Unterhalts-, Versicherungs- und Zertifizierungskosten einer eigenen Fahrzeugflotte. Unternehmen zahlen ausschließlich für tatsächlich genutzte Fahrten zu transparenten Festpreisen. Administrative Kostenregelungen und Genehmigungsprozesse lassen sich direkt über digitale Reiserichtlinien im Dashboard steuern.

Neue Emissionsvorschriften für Fahrzeuge – was ändert sich? | Freenow